Die Lebensmittelhygieneverordnung unterscheidet in der Schulung zwischen ehrenamtlichen Helfer und dem gewerblichen Bereich.
Unter das Ehrenamt fallen Vereinsfeiern und ähnliche Veranstaltungen die nicht regelmäßig ausgerichtet sind. Hierunter fällt auch die Zubereitung von Lebensmitteln im Rahmen von Gruppenstunden oder dem Wachdienst und ähnliches. Hier ist die Lebensmittelhygieneschulung "Ehrenamt" ausreichen.
Besitzt eine DLRG ein Vereinsheim in dem eine regelmäßige Bewirtschaftung angeboten wird ist hier von einem gewerblichen Gatronimie auszugehen und somit eine umfassendere Schulung nötig. Hierzu gehört auch eine Erstbelehrung nach §43 IfSG die durch das Gesundheitsamt oder einen anerkannten Arzt erfolgen muss. Die jährliche Folgebelehrung unterliegt dem Arbeitgeber. Die Lebensmittelschulung "Gewerbe" ist hier ausreichen.
Sollten zum Thema der Lebensmittelsicherheit Fragen sein, wende dich bitte an lebensmittelhygiene(at)bayernakademie.dlrg.de